ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)
für Autoglaser-Fachbetriebe

- Stand: Juli 2002 -


Inhaltsverzeichnis

1.

Anwendungsbereich

2.

Vertragsabschluß

3.

Lieferfristen, Termine, Ersatzleistungen

4.

Preise

5.

Gewährleistung und Haftung

6.

Eigentumsvorbehalt

7.

Mängelrügen

8.

Zahlung

9.

Gerichtsstand

10.

Teilunwirksamkeit ("Salvatorische Klausel")





 


1. Anwendungsbereich
Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Aufträge, Kauf- und Werkverträge, Lieferungen ohne Einbau (Warenlieferungen) sowie für Lieferungen mit Einbau (Montagen).

Sie gelten gleichfalls im Rahmen laufender Geschäftsbeziehungen, auch für nachfolgende Geschäftsbeziehungen.

Abweichende Geschäftsbeziehungen unserer Geschäftspartner gelten nur,
wenn diese von uns ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden.

Nebenabreden und Änderungen zu unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.

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2. Vertragsabschluss
Verträge können schriftlich, mündlich oder telefonisch abgeschlossen werden.

Rechte und Pflichten aus geschlossenen Verträgen können nur mit unserer schriftlichen Zustimmung auf Dritte übertragen werden.

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3. Lieferfristen, Termine, Ersatzleistungen
Die von uns oder von einer von uns beauftragten Person genannten Liefer- und Leistungsfristen werden nach Möglichkeit eingehalten. Werden jedoch vereinbarte Fristen bei Lieferungen und Montagen überschritten, sind Schadensersatzansprüche ausgeschlossen, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Das gleiche gilt, wenn die Einhaltung der Termine und Fristen nicht durch Umstände, die wir nicht zu vertreten haben, unmöglich gemacht werden.

Bestellungen sind für uns dann verbindlich, soweit wir sie ausdrücklich bestätigen oder durch Lieferung nachkommen. Mündliche Nebenabreden bedürfen dabei der Schriftform.

Kann eine bestellte Ware oder ein Ersatzteil in der vom Kunden gewünschten Ausführung nicht geliefert werden oder kann die Montage oder Reparatur einer Autoscheibe nicht erbracht werden, so können wir dem Kunden als Ersatz eine nach Qualität und Preis gleichwertige Leistung anbieten. In diesem Falle ist der Kunde jedoch nicht zur Abnahme verpflichtet.

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4. Preise
Die Preise verstehen sich, soweit nicht anders angegeben, netto.

Schecks und Wechsel werden nur zahlungshalber angenommen und nur nach besonderer Vereinbarung.

Fehlt eine ausdrückliche Preisvereinbarung und wird eine taxmäßige Vergütung (Preisliste) nicht angewendet, so ist gemäß § 632 BGB die übliche Vergütung als vereinbart anzusehen.

Eine Aufrechnung gegenüber unseren Ansprüchen ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig. Ein Zurückbehaltungsrecht aus früheren oder anderen Geschäften der laufenden Geschäftsverbindungen kann nicht geltend gemacht werden.

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5. Gewährleistung und Haftung bei Mängeln
Die Gewährleistungsfrist für alle Arbeitsleistungen, auch für Reparaturen sowie für eingebautes Material, beträgt 1 Jahr.

Bei Vorliegen eines Sachmangels gem. § 434 BGB hat der Kunde uns als Werkunternehmer eine angemessene Frist zur Nacherfüllung einzuräumen.
Dies gilt auch für Reparaturen. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass der beanstandete Gegenstand zur Untersuchung und Durchführung der Nacherfüllung uns oder unseren Beauftragten zur Verfügung steht.

Keine Mängel im Sinne der gesetzlichen Gewährleistung (Sachmangelhaftung) sind:

a) Schäden durch unsachgemäße Bedienung oder
    Handhabung, z.B. durch
    schadhafte Scheibenwischer, Eiskratzer u.ä.

b) Eigenverschulden des Kunden

c) Mängel, die bei Vertragsabschluss bereits
    vorhanden waren

d) Verschleiß

Keine Mängel stellen ferner beispielsweise auch folgende technisch-physikalisch bedingten Erscheinungen an Gläsern dar:

    - unauffällige optische Erscheinungen
    - farbige Spiegelungen (Interferenzen)
    - optische Erscheinungen bei Isoliergläsern und bei vorgenannten Gläsern
       ("Hammerschlag")
    - Verzerrungen des äußeren Spiegelbildes ("Doppelscheibeneffekt") bei
       Isoliergläsern.

Sind wir als Werkunternehmer zur Nacherfüllung verpflichtet, so können wir diese wahlweise durch Beseitigung des Mangels oder durch Neuherstellung des Werkes erbringen.

Schlägt auch eine zweite Nacherfüllung fehl, so ist der Kunde berechtigt, die Vergütung zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt vom Vertrag ist ausgeschlossen, wenn die Pflichtverletzung unerheblich ist.

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6. Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen von uns gelieferten Gegenständen bis zur vollen Bezahlung des Kaufpreises vor.

Soweit eingefügte Ersatzteile bei Scheibenaustausch oder bei Reparaturen nicht wesentliche Bestandteile werden, behalten wir uns als Werkunternehmer das Eigentum auch an diesen eingebauten Teilen bis zum Ausgleich aller unserer Forderungen aus dem Vertrag vor.

Kommt der Kunde in Zahlungsverzug oder kommt er seinen Verpflichtungen aus dem Eigentumsvorbehalt nicht nach und haben wir als Werkunternehmer deshalb den Rücktritt vom Vertrag erklärt, können wir den Gegenstand zum Zweck des Ausbaues der eingefügten Teile herausverlangen. Sämtliche Kosten der Zurückholung des Ausbaues trägt der Kunde.

Ist der Kunde Händler (Wiederverkäufer), so ist ihm die Weiterveräußerung im gewöhnlichen Geschäftsgang unter der Voraussetzung gestattet, dass die Forderung aus dem Weiterverkauf gegenüber seinen Abnehmern oder Dritten einschließlich sämtlicher Nebenrechte in Höhe der Rechnungswerte des Verkäufers bereits jetzt an die Verkäufer abgetreten werden. ("Verlängerter Eigentumsvorbehalt").

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7. Mängelrügen
Sichtbare Mängel müssen unverzüglich nach Empfang der Ware gerügt beziehungsweise bei Abnahme des Fahrzeuges, dessen Autoscheiben von uns erneuert oder repariert wurden, geltend gemacht werden, versteckte Mängel, z.B. Undichtigkeiten, spätestens 4 Wochen nach Abnahme des Fahrzeuges. Andernfalls entfallen die Gewährleistungsrechte.

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8. Zahlung
Unsere Kaufpreis- und Werklohnforderungen sind bei Abnahme beziehungsweise Lieferung sofort in bar  oder per Abtretungserklärung, bzw. Versicherungs-Abrechnung fällig.

Erfolgt entsprechend einer gesonderten Vereinbarung keine sofortige Bezahlung, so sind unsere Rechnungen ohne Abzug 14 Tage nach Rechnungsdatum fällig. Kaufleute haben ab Fälligkeit, Privatkunden im Verzugsfalle Zinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz (EZB-Diskontsatz) zu bezahlen.

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9. Gerichtsstand
Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen ist bei Kaufleuten ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Werkunternehmens bzw. des Verkäufers. Erfüllungsort für alle Leistungen aus dem Vertrag ist der Sitz der Autoglaser-Fachwerkstatt

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10. Teilunwirksamkeit (Salvatorische Klausel)
Die vorstehenden Bedingungen bleiben auch im Falle der rechtlichen Unwirksamkeit einzelner Teile im übrigen im vollen Umfang wirksam.

 

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Erstelldatum: 04.12.2006                                                  © www.nowo-dienstleistung.de                                              Impressum